Personalservice
Haben Sie kurzfristig einen erhöhten Personalbedarf z.B. in Ihrer Produktion?
Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern stellen wir Ihnen schnell und flexibel ausgebildetes Personal zur Verfügung.
Diese haben die unbefristete Erlaubnis des Landesarbeitsamtes zur „gewerbsmässigen Arbeitnehmerüberlassung“ nach §1 und §2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmässigen Arbeitnehmerüberlassung.
